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Zitierungen von
§ 118 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 118 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitat in folgenden Normen
Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 16 InVorG Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
... zu zahlen (Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 3), auf das nach den §§ 43, 48, 68 bis 73 und
118
des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erzielbare Entgelt. (6) Berechtigt ist ein ...
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