Tools:
Update via:
Zitierungen von § 120 SachenRBerG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SachenRBerG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 SachenRBerG Abtrennbare, selbständig nutzbare Teilfläche
... und selbständige bauliche Nutzbarkeit sind gegeben, wenn eine Teilungsgenehmigung nach § 120 erteilt worden ...
§ 40 SachenRBerG Wohnungserbbaurecht
... einer Teilung durch Abschreibung der mit den Erbbaurechten belasteten Grundstücke nach § 120 Abs. 1 versagt wird. (2) Jeder Nutzer kann von den anderen Nutzern und von dem ...
§ 55 SachenRBerG Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten, Grundstücksteilung
... das Restgrundstück selbständig baulich nutzbar ist, eine Teilungsgenehmigung nach § 120 erteilt wird und eine Vermessung durchgeführt werden kann. Die Kosten der Vermessung sind zu ...
§ 66 SachenRBerG Teilflächen
... unter Ausschluß des anderen nutzen oder wenn die Teilungsgenehmigung nach § 120 zu einer Teilung des Grundstücks versagt wird. Eine Teilung ist unzweckmäßig, wenn ...
§ 97 SachenRBerG Ermittlungen des Notars
... Flächen beauftragen und den Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung nach § 120 stellen. (2) Der Notar kann nach Erörterung auf Antrag eines Beteiligten auch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6679/v95417.htm