§ 28 Einführung in die Aufgaben des mittleren Zolldienstes
Die Einführung in die Aufgaben des mittleren Zolldienstes des Bundes dauert ein Jahr und sechs Monate. Sie erfolgt durch Wahrnehmung der Aufgaben des mittleren Zolldienstes und umfasst einen Lehrgang von sechs Wochen. Über die während der Einführung erbrachten Leistungen und den Befähigungsstand wird eine schriftliche Bewertung abgegeben.
interne Verweise§ 35 LAP-mDZollV Schriftliche Prüfung (vom 22.01.2009) ... im Sinne des § 12 und unterschreiben die Niederschrift. (7) § 28 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden. (8) Erscheinen Anwärterinnen oder ...
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