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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/zur Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KTAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KTAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/zur Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik
V. v. 12.02.2004 BGBl. I S. 262; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1442
§ 1 KarTErprobV Gegenstand und Struktur der Erprobung (vom 20.07.2007)
... Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik mit Ausnahme der §§ 10 und 11 zugrunde zu ...
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