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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.05.2007 aufgehoben
§ 4 - Erwerbsstatistikverordnung (ErwerbStatV)
V. v. 10.05.2004 BGBl. I S. 870; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.07.2006 BGBl. I S. 1434
Geltung ab 15.05.2004 bis 14.05.2007; FNA: 29-22-6 Statistik
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Geltung ab 15.05.2004 bis 14.05.2007; FNA: 29-22-6 Statistik
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§ 4 Erhebungsmerkmale
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Erhebungsmerkmale sind:
- 1.
- Geschlecht, Geburtsjahr und -monat, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Zahl der Kinder unter 15 Jahren im Haushalt;
- 2.
- Schul- und Berufsausbildung, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten vier Wochen;
- 3.
- Erwerbsstatus;
- 4.
- für Erwerbstätige zusätzlich:
- 5.
- für Arbeitslose und Arbeitsuchende zusätzlich:
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Zitierungen von § 4 ErwerbStatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ErwerbStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErwerbStatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 ErwerbStatV Übermittlungsregelung
... Zuständigkeitsbereich Einzeldatensätze mit den Angaben zu den Merkmalen nach § 4 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/669/a8565.htm