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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.05.2007 aufgehoben

§ 4 - Erwerbsstatistikverordnung (ErwerbStatV)

V. v. 10.05.2004 BGBl. I S. 870; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.07.2006 BGBl. I S. 1434
Geltung ab 15.05.2004 bis 14.05.2007; FNA: 29-22-6 Statistik
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§ 4 Erhebungsmerkmale



Erhebungsmerkmale sind:

1.
Geschlecht, Geburtsjahr und -monat, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Zahl der Kinder unter 15 Jahren im Haushalt;

2.
Schul- und Berufsausbildung, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten vier Wochen;

3.
Erwerbsstatus;

4.
für Erwerbstätige zusätzlich:

ausgeübter Beruf und Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig des Betriebs, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, Monat und Jahr der Aufnahme der Tätigkeit, Art des Arbeitsverhältnisses nach Voll- und Teilzeit sowie Gesamtdauer einer Befristung, normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit, regelmäßige oder gelegentliche Nebenerwerbstätigkeit, geringfügige Beschäftigung, monatliches Bruttoarbeitseinkommen;

5.
für Arbeitslose und Arbeitsuchende zusätzlich:

Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehungsweise Arbeitslosengeld II, Art und Dauer der Arbeitsuche, Art und Umfang der gesuchten Tätigkeit, Meldung bei einer Agentur für Arbeit, Verfügbarkeit für eine neue Erwerbstätigkeit, Gründe der Nichtverfügbarkeit, letzte Erwerbs- oder sonstige Tätigkeit vor der Arbeitsuche, Gründe für die Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit, Dauer der Arbeitslosigkeit.

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Zitierungen von § 4 ErwerbStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ErwerbStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErwerbStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ErwerbStatV Übermittlungsregelung
... Zuständigkeitsbereich Einzeldatensätze mit den Angaben zu den Merkmalen nach § 4 ...