Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.05.2007 aufgehoben
§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Vor- und Familiennamen sowie Telefonnummern der Befragten,
- 2.
- im Fall des § 7 Satz 2 zusätzlich Anschriften und weitere Telekommunikationsnummern der Befragten.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/669/a8566.htm