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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.05.2007 aufgehoben

§ 10 - Erwerbsstatistikverordnung (ErwerbStatV)

V. v. 10.05.2004 BGBl. I S. 870; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.07.2006 BGBl. I S. 1434
Geltung ab 15.05.2004 bis 14.05.2007; FNA: 29-22-6 Statistik
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Mai 2007 ErwerbStatV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 14. Mai 2007 außer Kraft.



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Frühere Fassungen von § 10 ErwerbStatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.07.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Erwerbsstatistikverordnung
vom 03.07.2006 BGBl. I S. 1434

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 ErwerbStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ErwerbStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErwerbStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Erwerbsstatistikverordnung
V. v. 03.07.2006 BGBl. I S. 1434
Artikel 1 ErwerbStatVÄndV
... Berichtsmonat September 2004 bis Berichtsmonat April 2007" ersetzt. 2. In § 10 werden die Wörter „31. Dezember 2006" durch die Wörter „14. Mai ...