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Anlage 1 - Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)

Anlage 1 Versicherungsbescheinigung


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1996 S. 570)

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Zitierungen von Anlage 1 SKV-MV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SKV-MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SKV-MV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SKV-MV Versicherungsbescheinigung
... hat der Hochschule zur Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 einzureichen. In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Student versichert oder ...
§ 9 SKV-MV Übergangsvorschrift
... Semester hat jeder versicherte Student eine Versicherungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 1 dieser oder nach dem Muster der Anlage 2 der bisher geltenden Meldeverordnung bei der Hochschule ...