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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
Anlage 8 - Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)
V. v. 27.03.1996 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789
Geltung ab 01.06.1996; FNA: 8230-31-2 Ergänzende Vorschriften zur Krankenversicherung
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Geltung ab 01.06.1996; FNA: 8230-31-2 Ergänzende Vorschriften zur Krankenversicherung
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Anlage 8 Bescheinigung der Krankenkasse
Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1996 S. 574)
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Zitierungen von Anlage 8 SKV-MV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 SKV-MV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SKV-MV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 SKV-MV Meldungen der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs
... Krankenkasse bescheinigt der Ausbildungsstätte auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 8 (in zweifacher Ausfertigung), daß der Auszubildende bei ihr pflichtversichert ist. Die ... der zuständigen Krankenkasse durch Ergänzung des Vordrucks nach dem Muster der Anlage 8 das Ende der Ausbildung unverzüglich. § 3 gilt ...
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