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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.01.2018 aufgehoben
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§ 6a - Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3515; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 4110-4-10 Börsenvorschriften
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 4110-4-10 Börsenvorschriften
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§ 6a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung V. v. 24. Oktober 2007 BGBl. I S. 2499 m.W.v. 1. November 2007
Frühere Fassungen von § 6a WpDPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2007 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung vom 24.10.2007 BGBl. I S. 2499 |
aktuell vorher | 01.01.2007 (26.01.2007) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung vom 12.01.2007 BGBl. I S. 45 |
aktuell | vor 01.01.2007 (26.01.2007) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6a WpDPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a WpDPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpDPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 12.01.2007 BGBl. I S. 45
Artikel 1 1. WpDPVÄndV
... „§ 36 Abs. 1 Satz 8" ersetzt. 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Depotprüfung Auf die Prüfung ... 5. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Depotprüfung Auf die Prüfung des Depotgeschäfts nach § 36 Abs. 1 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 2. WpDPVÄndV
... geltend gemacht wurden, ist auch hierüber zu berichten." 7. § 6a wird aufgehoben. 8. Die Anlage (Fragebogen) wird durch die neue Anlage im Anhang zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6699/a148812.htm