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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.01.2018 aufgehoben
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Anlage - Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3515; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 4110-4-10 Börsenvorschriften
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 4110-4-10 Börsenvorschriften
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Anlage (zu § 5 Absatz 6) Fragebogen gemäß § 5 Absatz 6 WpDPV
Anlage hat 2 frühere Fassungen
Wertpapierdienstleistungsunternehmen:
Berichtszeitraum:
Prüfungszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsfeststellungen:
-: Vorschrift ist nicht einschlägig.
0: Die gesetzlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.
1: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraumes abgestellt wurde.
2: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht oder nicht mehr abgestellt werden kann.
3: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraumes nicht abgestellt wurde.
Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen:
Berichtszeitraum:
Prüfungszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsfeststellungen:
-: Vorschrift ist nicht einschlägig.
0: Die gesetzlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.
1: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraumes abgestellt wurde.
2: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht oder nicht mehr abgestellt werden kann.
3: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraumes nicht abgestellt wurde.
Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen:
Nr. | Vorschrift | Prüfungsgebiet | Prüfungs- feststellung | Fundstelle |
Verhaltensregeln | ||||
1 | § 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG | Erbringen der Dienstleistungen mit Sachkenntnis, Sorg- falt und Gewissenhaftigkeit im Kundeninteresse | ||
2 | § 31 Abs. 2 WpHG § 4 WpDVerOV | Redliche, eindeutige und nicht irreführende Information und Werbung gegenüber Kunden und gegenüber Privat- kunden | ||
3 | Angemessene Kundeninformation; insbesondere Infor- mationsblatt über Finanzinstrumente | |||
§ 31 Abs. 3 und 3a WpHG § 5 Abs. 1 und 2 sowie § 5a Abs. 1 WpDVerOV | Inhaltliche Ausgestaltung der Informationen | |||
§ 31 Abs. 3 und 3a WpHG § 5 Abs. 3, 4 und 5 sowie § 5a Abs. 2 WpDVerOV | Zurverfügungstellung der Informationen | |||
4 | Zulässigkeit und Offenlegung von Zuwendungen | |||
§ 31d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG | ||||
§ 31d Abs. 3 WpHG | ||||
5 | Erhebung von Kundendaten; Angemessenheits- und Eignungsprüfung | |||
§ 31 Abs. 4, 4a und 5 WpHG § 6 WpDVerOV | ||||
§ 31 Abs. 7 WpHG | ||||
6 | § 31a WpHG § 2 WpDVerOV | Einstufung der Kunden und Vereinbarung über die Ein- stufung | ||
7 | § 34b Abs. 1 Satz 1 WpHG | Sachgerechte Erstellung und Darbietung von Finanz- analysen | ||
8 | § 34b Abs. 2 WpHG | Weitergabe von Finanzanalysen | ||
Organisationspflichten | ||||
9 | § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG § 12 Abs. 1 und 2 WpDVerOV | Angemessene Grundsätze, Mittel und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem WpHG | ||
10 | § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG § 12 Abs. 3 und 4 WpDVerOV | Einrichtung, Ausstattung und Organisation der Compliance-Stelle | ||
11 | § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 WpHG § 13 WpDVerOV | Interessenkonfliktmanagement (geeignete Vorkehrun- gen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Darlegung von unvermeidbaren Interessenkonflikten) | ||
12 | § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3a WpHG | Ausgestaltung, Umsetzung und Überwachung von Ver- triebsvorgaben | ||
13 | § 31c Abs. 1 Nr. 1 WpHG und § 33a WpHG | Auftragsausführung; angemessene Vorkehrungen und Festlegung von Grundsätzen zur bestmöglichen Aus- führung von Kundenaufträgen (best execution) | ||
14 | § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WpHG | Behandlung von Kundenbeschwerden | ||
15 | § 33b Abs. 3 und 4 WpHG | Angemessene Mittel und Verfahren zur Verhinderung von Mitarbeitertätigkeiten im Sinne des § 33b Abs. 3 Nr. 1 bis 3 WpHG | ||
16 | Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Ver- triebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte | |||
§ 34d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WpHG §§ 1, 2, 3 und 6 MaAnzV | Sachkunde und erforderliche Zuverlässigkeit der Mitar- beiter in der Anlageberatung, der Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten | |||
§ 34d Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 2 und 3 WpHG § 7, § 8 Abs. 1 bis 3 und § 10 WpHGMaAnzV | Anzeigen der Mitarbeiter in der Anlageberatung, der Ver- triebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten | |||
§ 34d Abs. 1 Satz 4 WpHG § 7, § 8 Abs. 4 und § 10 WpHGMaAnzV | Anzeigen der Beschwerden nach § 34d Abs. 1 Satz 4 WpHG | |||
Berichts- und Aufzeichnungspflichten | ||||
17 | § 31 Abs. 8 WpHG §§ 8 und 9 WpDVerOV | Berichterstattung über die Ausführung von Aufträgen sowie die Finanzportfolioverwaltung | ||
18 | § 34 WpHG § 14 WpDVerOV Art. 7 und 8 VO (EG) Nr. 1287/2006 | Erfüllung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflich- ten, sofern nicht bereits von den Nummern 1 bis 17 er- fasst | ||
19 | § 34 Abs. 2a und 2b WpHG | Beratungsprotokoll, sofern nicht bereits von den Num- mern 1 bis 18 erfasst | ||
Depotgeschäft | ||||
20 | DepotG §§ 128 und 135 AktG | Prüfungsrelevante Erkenntnisse, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäftes von Be- deutung sind | ||
§§ 20 ff. InvG §§ 68 ff. KAGB | Prüfungsrelevante Erkenntnisse, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Depotbankfunktion oder Verwahrstellenfunktion von Bedeutung sind | |||
Sonstiges | ||||
21 | § 36 Abs. 3 WpHG | Prüfungsschwerpunkte durch die Bundesanstalt | ||
Erläuterungen: | ||||
22 | Feststellung der Innenrevision in prüfungsrelevanten Bereichen | ja/nein | ||
Erläuterungen: | ||||
23 | Weitere prüfungsrelevante Erkenntnisse, die für die Be- urteilung der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Wert- papierdienstleistungen von herausragender Bedeutung sind | ja/nein | ||
Erläuterungen: |
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung V. v. 14. Mai 2013 BGBl. I S. 1264 m.W.v. 1. Juni 2013
Frühere Fassungen von Anlage WpDPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.06.2013 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung vom 14.05.2013 BGBl. I S. 1264 |
aktuell vorher | 01.11.2007 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung vom 24.10.2007 BGBl. I S. 2499 |
aktuell | vor 01.11.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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