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§ 2 - Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)
V. v. 23.06.1978 BGBl. I S. 783; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749
Geltung ab 01.07.1978; FNA: 7134-2-3 Sprengstoffe
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Geltung ab 01.07.1978; FNA: 7134-2-3 Sprengstoffe
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§ 2 Änderungsanzeige
Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen eingetreten oder vorgesehen worden, hat der nach § 1 Abs. 1 Anzeigepflichtige dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich in doppelter Ausfertigung oder elektronisch anzuzeigen. Ist mit einer Veränderung eine erhöhte Gefahr verbunden, so dürfen die für die Sprengung verantwortlichen Personen erst eine Woche nach Erstattung der Änderungsanzeige, im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 jedoch nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Erstattung der Anzeige unter den geänderten Umständen sprengen.
Text in der Fassung des Artikels 21 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 25. Juli 2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678 m.W.v. 1. August 2013
Frühere Fassungen von § 2 3. SprengV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 21 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 BGBl. I S. 2749 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 3. SprengV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 3. SprengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. SprengV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 3. SprengV Ordnungswidrigkeiten
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 2. entgegen § 2 eine Veränderung nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig anzeigt oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Artikel 21 EVerwFG Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... § 1 Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in § 2 Satz 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 23. Juni 1978 (BGBl. I S. 783) werden ...
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