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§ 8 - Umweltinformationsgesetz (UIG)

neugefasst durch B. v. 27.10.2014 BGBl. I S. 1643; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
Geltung ab 14.02.2005; FNA: 2129-42 Umweltschutz
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§ 8 Schutz öffentlicher Belange



(1) 1Soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf

1.
die internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit,

2.
die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1,

3.
die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen oder

4.
den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 oder Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 6,

ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. 2Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in den Nummern 2 und 4 genannten Gründe abgelehnt werden.

(2) Soweit ein Antrag

1.
offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde,

2.
sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 bezieht,

3.
bei einer Stelle, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, gestellt wird, sofern er nicht nach § 4 Abs. 3 weitergeleitet werden kann,

4.
sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten bezieht oder

5.
zu unbestimmt ist und auf Aufforderung der informationspflichtigen Stelle nach § 4 Abs. 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist präzisiert wird,

ist er abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.



 

Zitierungen von § 8 UIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 UIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 UIG Ablehnung des Antrags
... Wird der Antrag ganz oder teilweise nach den §§ 8 und 9 abgelehnt, ist die antragstellende Person innerhalb der Fristen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 ... Person sind die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen; in den Fällen des § 8 Abs. 2 Nr. 4 ist darüber hinaus die Stelle, die das Material vorbereitet, sowie der ... der Zugang hierfür eröffnet ist. (3) Liegt ein Ablehnungsgrund nach § 8 oder § 9 vor, sind die hiervon nicht betroffenen Informationen zugänglich zu machen, ...
§ 10 UIG Unterrichtung der Öffentlichkeit (vom 04.03.2021)
... sollen sie sich bei deren Verbreitung abstimmen. (6) § 7 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 8 und 9 finden entsprechende Anwendung. (7) Die Wahrnehmung der Aufgaben des § 10 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 43k EnWG Zurverfügungstellung von Geodaten (vom 17.05.2019)
... stellen, wenn ihm die Datenhoheit über seine Geodaten garantiert wird. Die §§ 8 und 9 des Umweltinformationsgesetzes und entsprechende Regelungen des Landesrechts bleiben ...

Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)
G. v. 10.02.2009 BGBl. I S. 278; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
§ 12 GeoZG Schutz öffentlicher und sonstiger Belange
... Dienste nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 gelten die Zugangsbeschränkungen nach § 8 Absatz 1 sowie § 9 des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) ...

Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 6 KSpG Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission (vom 27.06.2020)
... sind. Für die öffentliche Zugänglichkeit des Registers gelten die §§ 7 bis 9 des Umweltinformationsgesetzes entsprechend. (4) Das Bundesministerium für ...

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 31 NABEG Zuständige Behörde (vom 01.01.2023)
... stellen, wenn ihm die Datenhoheit über seine Geodaten garantiert wird. Die §§ 8 und 9 des Umweltinformationsgesetzes und entsprechende Regelungen des Landesrechts bleiben ...

Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 69 WindSeeG Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (vom 01.01.2023)
... die Veröffentlichung der Daten sind die Informationszugangsbeschränkungen nach § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes entsprechend anzuwenden. (9) ... die Veröffentlichung der Daten sind die Informationszugangsbeschränkungen nach § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes entsprechend anzuwenden.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Für die Veröffentlichung der Daten sind die Informationszugangsbeschränkungen nach § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes entsprechend anzuwenden."  ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EnLABG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.10.2021)
... zur Verfügung stellen, wenn ihm die Datenhoheit über seine Geodaten garantiert wird. Die §§ 8 und 9 des Umweltinformationsgesetzes und entsprechende Regelungen des Landesrechts bleiben ...
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... zur Verfügung stellen, wenn ihm die Datenhoheit über seine Geodaten garantiert wird. Die §§ 8 und 9 des Umweltinformationsgesetzes und entsprechende Regelungen des Landesrechts bleiben ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Für die Veröffentlichung der Daten sind die Informationszugangsbeschränkungen nach § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes entsprechend anzuwenden.  ...