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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2022 aufgehoben

III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJWidZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 07.05.1999 BGBl. I S. 1094; aufgehoben durch § 6 A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 123
Geltung ab 04.06.1999; FNA: 2030-14-105 Beamte
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III.



Diese Anordnung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

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