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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
§ 3 - Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung (MMVAV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 25.09.1987 BGBl. I S. 2247, 2362; aufgehoben durch Artikel 53 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 7847-11-5-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.07.1987; FNA: 7847-11-5-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Erzeuger im Sinne dieser Verordnung ist, wer in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gewonnene Milch
- 1.
- an einen Milch be- oder verarbeitenden Betrieb oder einen Sammel-, Kühl- oder Lagerbetrieb (Ankaufstelle) verkauft,
- 2.
- selbst zur Herstellung von Butter oder Rahm verwendet und für die dabei angefallene und in seinem Betrieb verfütterte Mager- oder Buttermilch eine Beihilfe erhält (Selbstvermarkter).
(2) Abgabeschuldner im Sinne dieser Verordnung sind alle Erzeuger mit Ausnahme derjenigen,
- 1.
- deren Betriebssitz in einem abgegrenzten Berggebiet oder in einem benachteiligten Gebiet oder
- 2.
- deren landwirtschaftliche Nutzfläche mindestens zu 50 vom Hundert in einem benachteiligten Gebiet
Zitierungen von § 3 Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MMVAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MMVAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 MMVAV Nachweis der vollständigen oder teilweisen Abgabefreiheit
... 1. im Falle der vollständigen Abgabefreiheit, das Vorliegen einer der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 genannten Bedingungen, 2. im Falle der teilweisen Abgabefreiheit, ...
§ 5 MMVAV Erhebung der Abgabe bei Lieferungen an eine Ankaufstelle
... Im Falle der Lieferung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 behält die Ankaufstelle die Abgabe auf Rechnung der Abgabeschuldner bei der ...
§ 6 MMVAV Erhebung der Abgabe bei Selbstvermarktern
... Buttermilch, die er in seinem Betrieb verfüttert und für die er eine Beihilfe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) beantragt hat, 2. den selbst berechneten Abgabebetrag ...
§ 7 MMVAV Abgabeerhebung bei Rahmanlieferern
... Milch hergestellten Rahm an eine Ankaufstelle abliefern und die Beihilfe im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 über die Ankaufstelle ausgezahlt erhalten, können die darauf entfallenden ... die in den Betrieben der Rahmanlieferer verfüttert und für die eine Beihilfe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) beantragt worden ist, sowie der insgesamt einbehaltene Abgabebetrag anzugeben. Der ...
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