Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 4 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 952
Artikel 1 1. AbfVerbrGebVÄndV ... des Abfallverbringungsgesetzes im Einzelfall höchstens 5.000 Euro." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: § 4 Übergangsvorschrift Für ... 5.000 Euro." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: § 4 Übergangsvorschrift Für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes im Zusammenhang ...
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