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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2009 aufgehoben
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§ 48a - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 48a Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie
§ 48a wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung als Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 48b bewertet.
Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare | |
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs | 3 |
2. Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen Bestandsaufnahme, Bestandsbewertung und zusammenfassende Darstellung | 30 |
3. Konfliktanalyse und Alternativen | 20 |
4. Vorläufige Fassung der Studie | 40 |
5. Endgültige Fassung der Studie | 7 |
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs | |
Abgrenzen des Untersuchungsbereichs Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere - örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen - thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen Ortsbesichtigungen | |
2. Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen | |
a) Bestandsaufnahme Erfassen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen - des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume - der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume - der vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen und Vorhaben - des Landschaftsbildes und der -struktur - der Sachgüter und des kulturellen Erbes b) Bestandsbewertung Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Bewerten der vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen der Bevölkerung sowie Beeinträchtigungen (Vorbelastung) von Natur und Landschaft c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der -bewertung in Text und Karte | Einzeluntersuchungen zu natürlichen Grundlagen, zur Vorbelastung und zu sozioökonomischen Fragestellungen Sonderkartierungen Prognosen Ausbreitungsberechnungen Beweissicherung Aktualisierung der Planungsgrundlagen Untersuchen von Sekundäreffekten außerhalb des Untersuchungsgebiets |
3. Konfliktanalyse und Alternativen | |
Ermitteln der projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen Verknüpfen der ökologischen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Faktoren Ermitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen der vertieft zu untersuchenden Alternativen Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs Abstimmen mit dem Auftraggeber Zusammenfassende Darstellung in Text und Karte | |
4. Vorläufige Fassung der Studie | |
Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen a) Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlich unterscheidende Lösung unter Berücksichtigung des Vermeidungs- und/oder Ausgleichsgebots - des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt - der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - der Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur, die Sachgüter und das kulturelle Erbe Aufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichs ohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose) b) Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen c) Vergleichende Bewertung der sich wesentlich unterscheidenden Alternativen Abstimmen der vorläufigen Fassung der Studie mit dem Auftraggeber | Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung Vorstellen der Planung vor Dritten Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben |
5. Endgültige Fassung der Studie | |
Darstellen der Umweltverträglichkeitsstudie in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte in der Regel im Maßstab 1:5.000 einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung |
Zitierungen von § 48a Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 48b HOAI Honorartafel für Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien
... Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 48a aufgeführten Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien sind in der nachfolgenden ...
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