Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
§ 68 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
|
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
|
§ 68 Anwendungsbereich
§ 68 wird in 3 Vorschriften zitiert
Die Technische Ausrüstung umfaßt die Anlagen folgender Anlagengruppen von Gebäuden, soweit die Anlagen in DIN 276 erfaßt sind, und die entsprechenden Anlagen von Ingenieurbauwerken auf dem Gebiet der
- 1.
- Gas-, Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschtechnik,
- 2.
- Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs- und Raumlufttechnik,
- 3.
- Elektrotechnik,
- 4.
- Aufzug-, Förder- und Lagertechnik,
- 5.
- Küchen-, Wäscherei- und chemische Reinigungstechnik,
- 6.
- Medizin- und Labortechnik.
Zitierungen von § 68 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 51 HOAI Anwendungsbereich
... einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 68 , 5. Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung, 6. ...
§ 69 HOAI Grundlagen des Honorars
... richtet sich nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe nach § 68 Satz 1 Nr. 1 bis 6, nach der Honorarzone, der die Anlagen angehören, und nach der ...
§ 80 HOAI Schallschutz
... Geräusche und gegen Geräusche von Anlagen der Technischen Ausrüstung nach § 68 und anderen technischen Anlagen und Einrichtungen zu erreichen (baulicher Schallschutz), ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6733/a96000.htm