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§ 97b - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 402-24-8-1-1 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 97b Leistungsbild Entwurfsvermessung



(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.

 Bewertung der
Grundleistungen
in v. H.
der Honorare
1. Grundlagenermittlung3
2. Geodätisches Festpunktfeld15
3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne52
4. Absteckungsunterlagen15
5. Absteckung für Entwurf5
6. Geländeschnitte10


(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

GrundleistungenBesondere Leistungen
1. Grundlagenermittlung
Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt

Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen

Ortsbesichtigung

Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad
Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen
2. Geodätisches Festpunktfeld
Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenpunkten

Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen

Messungen zum Bestimmen der Fest- und Paßpunkte

Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses
Netzanalyse und Meßprogramm für Grundnetze hoher Genauigkeit

Vermarken bei besonderen Anforderungen

Bau von Festpunkten und Signalen
3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne
Topographisch/Morphologische Geländeaufnahme (terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten

Auswerten der Messungen/Luftbilder

Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung der Katasterinformation

Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform

Erstellen eines digitalen Geländemodells

Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen

Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen

Liefern aller Meßdaten in digitaler Form
Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes

Vermessungsarbeiten Untertage, unter Wasser oder bei Nacht

Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige Verkehrssicherung

Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden

Eintragen von Eigentümerangaben

Darstellen in verschiedenen Maßstäben

Aufnahmen über den Planungsbereich hinaus

Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren

Erfassen von Baumkronen
4. Absteckungsunterlagen
Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfes und Erstellen von AbsteckungsunterlagenDurchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandflächen, Fahrbahndecken)
5. Absteckung für den Entwurf
Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit

Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren
 
6. Geländeschnitte
Ermitteln und Darstellen von Längs- und Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen 




 

Zitierungen von § 97b Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97b HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97 HOAI Grundlagen des Honorars bei der Entwurfsvermessung
...  25 v. H. (5) Die Absätze 1 bis 4 sowie die §§ 97a und 97b gelten nicht für vermessungstechnische Leistungen bei ober- und unterirdischen Leitungen, ...
§ 99 HOAI Honorartafel für Grundleistungen bei der Vermessung
... Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in den §§ 97b und 98b aufgeführten Grundleistungen sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.  ...
§ 100 HOAI Sonstige vermessungstechnische Leistungen
...  5. Leistungen nach § 96, soweit sie nicht in den §§ 97b und 98b erfaßt sind. (2) Für sonstige vermessungstechnische Leistungen kann ...