Zitierungen von § 63 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 HOAI Grundlagen des Honorars
... ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 erforderlich sind, 7. Stege und Brücken, soweit keine ...
§ 15 HOAI Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
... Vorschriften Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis  ...
§ 54 HOAI Objektliste für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
... ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung, soweit Leistungen nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 erforderlich sind; g) einfache gemauerte Schornsteine, einfache ...
§ 57 HOAI Örtliche Bauüberwachung
... bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. (2) Das ...
§ 67 HOAI Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken
... den anrechenbaren Kosten nach Absatz 2, der Honorarzone, der diese Traggerüste nach § 63 zuzurechnen sind, nach den Leistungsphasen des § 64 und der Honorartafel des § 65.  ...
§ 71 HOAI Honorarzonen für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung
... Anforderungen an die Technik, 5. konstruktive Anforderungen. (3) § 63 Abs. 2 gilt ...
§ 82 HOAI Honorarzonen für Leistungen bei der Bauakustik
...  - Tonstudios und akustische Meßräume. (2) § 63 Abs. 2 gilt ...
§ 87 HOAI Honorarzonen für Leistungen bei der raumakustischen Planung und Überwachung
... 5. Veränderbarkeit der akustischen Eigenschaften des Innenraums. (3) § 63 Abs. 2 gilt ...
§ 93 HOAI Honorarzonen für Leistungen bei der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
... Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche. (2) § 63 Abs. 2 gilt ...


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