§ 1 Geltungsbereich
Sonderzahlungen an die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe dieser Verordnung gewährt.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Telekom-Sonderzahlungsverordnung
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2005
Artikel 1 1. TelekomSZVÄndV ... 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe nach den §§ 1 bis 5" wird durch die Angabe nach § 5" ersetzt. b) Die Angabe ...
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