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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker/zur Fertigungsmechanikerin (FertigMechAusbV k.a.Abk.)
V. v. 20.06.1997 BGBl. I S. 1453; aufgehoben durch § 10 V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 648
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-241 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-241 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 6.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 7.
- Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
- 8.
- Warten von Betriebsmitteln,
- 9.
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 10.
- Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
- 11.
- manuelles Spanen,
- 12.
- maschinelles Spanen,
- 13.
- Trennen, Umformen,
- 14.
- Fügen,
- 15.
- technische Kommunikation,
- 16.
- Montieren von Bauteilen und Baugruppen,
- 17.
- Arbeitsorganisation,
- 18.
- Mitwirken im Fertigungsprozeß und Sichern von Prozeßabläufen,
- 19.
- Überwachen und Sichern des Materialflusses,
- 20.
- qualitätsbewußtes Handeln,
- 21.
- Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen oder kompletten Produkten,
- 22.
- Montieren, Anschließen und Prüfen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen,
- 23.
- Instandhalten von Betriebsmitteln und Teilsystemen.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker/zur Fertigungsmechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FertigMechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FertigMechAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FertigMechAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die berufliche ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6738/a96063.htm