Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
§ 2
Die Statistik erstreckt sich auf alle Fahrzeuge des Straßengüterverkehrs, die beladen oder leer im Verkehr zwischen dem Geltungsbereich des Gesetzes und dem Ausland oder im Durchgangsverkehr in den Geltungsbereich des Gesetzes ein- oder aus diesem ausfahren.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/674/a8603.htm