Tools:
Update via:
§ 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin (MPorzMAusbV k.a.Abk.)
§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6743/a96106.htm