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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau (VerlKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 15.05.1998 BGBl. I S. 1038; aufgehoben durch § 11 V. v. 31.03.2006 BGBl. I S. 798
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-262 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-262 Berufliche Bildung
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Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage I wird in 3 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. I 1998 S. 1038ff)
Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Verlagskaufmann/zur Verlagskauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I VerlKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerlKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 VerlKfmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... der Schwerpunkte Zeitungs- und Zeitschriftenverlag sowie Buchverlag nach der in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 7 VerlKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 8 VerlKfmAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
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