BGBl. I 1998, S. 1045 - 1047
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
-
Berufsbildung, Lernziele a und b,
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c,
- 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
-
Umweltschutz,
- 6.
- Redaktion und Lektorat, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
- Vertrieb, Lernziele a bis c,
- 5.
- Anzeigen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis f,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 8.
- Herstellung von Verlagsprodukten, Lernziele a bis d,
- 9.1
-
Beschaffung und Lagerwirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
-
Umweltschutz
fortzuführen.
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.
- Redaktion und Lektorat, Lernziele b und c,
- 7.
- Rechte und Lizenzen
und je nach Schwerpunkt
- a)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.
- Vertrieb, Lernziel f,
- 2.
- Anzeigen, Lernziel h,
des Schwerpunktes A "Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" oder
- b)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.
- Rechte und Lizenzen
des Schwerpunktes B "Buchverlag"
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele g und h,
- 2.2
-
Kommunikation und Kooperation,
- 3.
- Marketing, Lernziele a bis d,
- 4.
- Vertrieb, Lernziele d und e,
und je nach Schwerpunkt
- a)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.
- Vertrieb, Lernziele a bis e,
des Schwerpunktes A "Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" oder
- b)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.
- Vertrieb
des Schwerpunktes B "Buchverlag"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.2
-
Kommunikation und Kooperation
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 8.
- Herstellung von Verlagsprodukten, Lernziele e bis g,
- 9.1
-
Beschaffung und Lagerwirtschaft, Lernziel c,
und je nach Schwerpunkt
- a)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.
- Anzeigen, Lernziele a bis g,
des Schwerpunktes A "Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" oder
- b)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.
- Herstellung von Verlagsprodukten, Lernziele a bis f,
des Schwerpunktes B "Buchverlag"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
-
Umweltschutz,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.
- Marketing, Lernziele e bis i,
und je nach Schwerpunkt
- a)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.
- Vertrieb, Lernziele g bis i,
des Schwerpunktes A "Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" oder
- b)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.
- Herstellung von Verlagsprodukten, Lernziele g und h,
des Schwerpunktes B "Buchverlag"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Kommunikation und Kooperation,
- 4.
- Vertrieb, Lernziele d und e,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.
- Vertrieb, Lernziel f,
und je nach Schwerpunkt
- a)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.
- Anzeigen, Lernziel i,
des Schwerpunktes A "Zeitungs- und Zeitschriftenverlag" oder
- b)
- in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.
- Herstellung von Verlagsprodukten, Lernziel i,
des Schwerpunktes B "Buchverlag"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Kommunikation und Kooperation,
- 4.
- Vertrieb, Lernziele d und e,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Berufsbildung, Lernziel c,
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele d bis g,
- 9.2
-
Rechnungswesen,
- 9.3
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.