Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2006 aufgehoben

Anlage II - Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)

neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7133-3-2-9 Waffen
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Anlage II Beschußzeichen, Prüfzeichen


Anlage II wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I 1991 Nr. 53)

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Zitierungen von Anlage II 3. WaffV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage II 3. WaffV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WaffV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 3. WaffV
... vorzuschreiben. (2) Das Zulassungszeichen setzt sich aus dem in der Anlage II Abbildung 5, 6 oder 7 vorgesehenen Zeichen und einer Kennummer zusammen. Die Kennummer besteht aus ...
§ 23 3. WaffV
... Maße der Patrone oder Kartusche und des Lagers, 4. das in Anlage II Abbildung 9 vorgeschriebene ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Waffengesetz (WaffG)
Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste (vom 31.10.2024)
... 7 des Beschussgesetzes; 1.10 pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. ... 7.7 Armbrüste; 7.8 pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. ...


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