interne Verweise§ 5 AAppO Landesprüfungsamt ... und gegebenenfalls die im Rahmen eines solchen Studiums abgelegten Prüfungen nach § 22 angerechnet werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ... werden können, gilt, sofern eine Zuständigkeit nach Satz 1 nicht gegeben ist, § 22 Abs. 5 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
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