§ 10 Ferienbeschäftigungen
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Studierende sowie Schülerinnen und Schüler ausländischer Hochschulen und Fachschulen zur Ausübung einer Ferienbeschäftigung bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten, die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt worden ist.
interne Verweise§ 1 BeschV Grundsatz (vom 01.08.2012) ... 1 Satz 1, § 19a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) bedarf in den Fällen der §§ 2 bis 16 nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 des ...
§ 42 BeschV Vermittlung ... eine Beschäftigung im Inland darf für eine Beschäftigung nach den §§ 10 , 18, 19, 21, 30 und 40 nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt ...
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