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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 31 - Beschäftigungsverordnung (BeschV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2937; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-3 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-3 Ausländerrecht
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§ 31 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 31 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann ohne Vorrangprüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu drei Jahren
- 1.
- als qualifizierte Fachkraft, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzt, im Rahmen des Personalaustausches innerhalb eines international tätigen Unternehmens oder Konzerns,
- 2.
- für im Ausland beschäftigte Fachkräfte eines international tätigen Konzerns oder Unternehmens im inländischen Konzern- oder Unternehmensteil, wenn die Tätigkeit zur Vorbereitung von Auslandsprojekten unabdingbar erforderlich ist, der Arbeitnehmer bei der Durchführung des Projektes im Ausland tätig wird und über eine mit deutschen Facharbeitern vergleichbare Qualifikation und darüber hinaus über besondere, vor allem unternehmensspezifische Spezialkenntnisse verfügt.
Zitierungen von § 31 BeschV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeschV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung
V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 BeschVerfVuaÄndV Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung
... nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder nach den §§ 4, 5, 27, 28 und 31 Satz 1 Nr. 1 der Beschäftigungsverordnung eine Beschäftigung ausüben darf, erteilt ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 8 BeschVerfV Familienangehörige von Fachkräften (vom 01.08.2012)
... 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes Familienangehörigen eines Ausländers, der nach § 31 Satz 1 Nummer 1 der Beschäftigungsverordnung eine Beschäftigung ausüben darf, ...
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