Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 3b BeschV vom 01.08.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 HQRLUmsG am 1. August 2012 und Änderungshistorie der BeschV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 3b BeschV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2012 geltenden Fassung
§ 3b BeschV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 3 G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 3b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 3b Fachkräfte mit inländischem Hochschulabschluss


vorherige Änderung

 


Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Fachkräfte mit einem inländischen Hochschulabschluss.