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Zitierungen von § 21 RVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zurückverweisung, Fortführung ... a) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige ... in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" eingefügt. 9. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige ...
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