interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 22 BRAORefG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 41 wie folgt gefasst: „§ 41 Besonderer Vertreter". 2. In ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 41 wie folgt gefasst: „ § 41 Besonderer Vertreter". 2. In § 1 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort ... oder nach § 111c des Steuerberatungsgesetzes" eingefügt. 3. § 41 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... zum Prozesspfleger" durch die Wörter „zum besonderen Vertreter im Sinne des § 41 " ...
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
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