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IV. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
IV.
Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst.
Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:
Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:
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- auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;
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- auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6787/a96576.htm