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§ 13 - Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
Artikel 1 G. v. 11.12.1990 BGBl. I S. 2682; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Geltung ab 01.07.1990; FNA: 2032-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.07.1990; FNA: 2032-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 13 Auslandsumzüge
§ 13 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Auslandsumzüge sind Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie im Ausland.
(2) Als Auslandsumzüge gelten nicht die Umzüge
- 1.
- der im Grenzverkehr tätigen Beamten, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Anschluß an die Tätigkeit im Grenzverkehr in das Inland oder in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, Abs. 3 Satz 1 im Ausland umziehen,
- 2.
- in das Ausland in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, Abs. 3 Satz 1,
- 3.
- in das Inland in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3,
- 4.
- aus Anlaß einer Einstellung, Versetzung, Abordnung oder Kommandierung und der in § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Maßnahmen im Inland einschließlich ihrer Aufhebung, wenn die bisherige oder die neue Wohnung im Ausland liegt.
Zitierungen von § 13 BUKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BUKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BUKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BUKG Zusage der Umzugskostenvergütung (vom 01.06.2020)
... Restrukturierungen betroffen ist und 2. es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt; abweichend davon ist bei Umzügen vom Inland ins Ausland eine Festlegung nach Satz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 7 BesStMG Änderung des Bundesumzugskostengesetzes
... 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt; abweichend davon ist bei Umzügen vom Inland ins Ausland eine Festlegung nach Satz 1 ...
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 7 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Bundesumzugskostengesetzes
... betroffen ist und 2. es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt. Die Festlegung nach Satz 1 bedarf des Einvernehmens des Bundesministeriums ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6803/a96741.htm