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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMBek k.a.Abk.)

B. v. 09.12.2003 BGBl. I S. 2543
Geltung ab 17.12.2003; FNA: 1103-4-15-1 Bundesregierung

Bekanntmachung



Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".

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