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Zitierungen von § 20 StromNEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 StromNEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromNEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14c StromNEV Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte (vom 29.06.2018)
... Der Ausgleich nach Absatz 1 erfolgt auf Grundlage der prognostizierten Erlöse nach § 20 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 , die sich aus den für das Folgejahr ermittelten bundeseinheitlichen ...
§ 21 StromNEV Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung (vom 29.06.2018)
... ermittelt. Dies erfolgt entsprechend den Vorschriften der §§ 12 bis 20 . (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der ...
§ 31 StromNEV Ordnungswidrigkeiten (vom 27.07.2021)
... in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Satz 4 oder 6, § 9 Abs. 3, § 12 Satz 4 oder 7 oder § 20 Abs. 2 zuwiderhandelt oder 2. bis 5. (aufgehoben) 6. einer vollziehbaren Anordnung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 28 ARegV Mitteilungspflichten (vom 31.07.2021)
... 28 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 der Gasnetzentgeltverordnung und § 28 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung enthaltenen Daten, 4. die Anpassung der Netzentgelte auf Grund von geänderten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 3 EnWRAnpG 2024 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... der Daten nach § 24 Absatz 7 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt. 1d. In § 20 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der §§ 14a bis 14c" durch die Wörter „des ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 7 EnWNG Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... § 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes findet entsprechende Anwendung. § 20 gilt entsprechend. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts wie auch die Befreiung von ...

Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2006
Artikel 2 EVMessZV Änderung anderer Rechtsverordnungen
... „ein Entgelt für den Messstellenbetrieb," eingefügt. 2. In § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 werden nach den Wörtern „der Entgelte" die Wörter ...

Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
V. v. 20.06.2018 BGBl. I S. 865
Artikel 1 StromNEVuaÄndV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
... (2) Der Ausgleich nach Absatz 1 erfolgt auf Grundlage der prognostizierten Erlöse nach § 20 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 , die sich aus den für das Folgejahr ermittelten bundeseinheitlichen ... Ermittlung des bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelts anzuwenden." 12. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ermittelt. Dies erfolgt entsprechend den Vorschriften der §§ 12 bis 20 . (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze ... Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 2 sowie § 17 Absatz 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 sowie § 20 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 sind in der Übergangszeit für die Bestimmung der Netzentgelte, die in dem Zeitraum vom ...
Artikel 2 StromNEVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... gestrichen. b) In Satz 3 werden die Wörter „sowie die §§ 20 , 27 und 28 der Stromnetzentgeltverordnung" gestrichen. c) In Satz 4 werden die ...