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Zitierungen von § 2 FahrlPrüfO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FahrlPrüfO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlPrüfO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FahrlPrüfO Berufung der Mitglieder
... nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sein. Dies gilt nicht für Mitglieder nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, die als Lehrkraft an einer Fahrlehrerausbildungsstätte tätig sind, oder ... Lehrkraft an einer Fahrlehrerausbildungsstätte tätig sind, oder Mitglieder nach § 2 Abs. 2 Nr. 4, die als Ausbildungsfahrlehrer einer Ausbildungsfahrschule angehören, sofern sie ...
§ 7 FahrlPrüfO Beschlußfähigkeit und Abstimmung
... Der Prüfungsausschuß ist beschlußfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken. (2) Die Entscheidungen ergehen mit ...
§ 20 FahrlPrüfO Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben
... über die Bewertung der Prüfungen und Lehrproben. (2) Werden nach § 2 Abs. 3 Satz 1 die fahrpraktische Prüfung oder die Lehrproben nicht vor dem vollständigen ...
§ 21 FahrlPrüfO Bekanntgabe der Entscheidung
... Vorsitzende oder ein Mitglied nach § 2 Abs. 3 gibt dem Bewerber die Bewertung nach jeder einzelnen Prüfung oder Lehrprobe bekannt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6825/v96969.htm