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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2021 aufgehoben
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§ 9a - Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 26.06.2004; FNA: 900-15 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 26.06.2004; FNA: 900-15 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 9a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften G. v. 24. März 2011 BGBl. I S. 506, 941 m.W.v. 1. April 2011
Frühere Fassungen von § 9a TKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2011 | Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 24.03.2011 BGBl. I S. 506 |
aktuell vorher | 24.02.2007 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18.02.2007 BGBl. I S. 106 |
aktuell | vor 24.02.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9a TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze". b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst: „§ 9a (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst: „§ 9a (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 9 wird die Angabe „§ 9a Neue Märkte" eingefügt. b) Nach der Angabe „Teil 3 ... für das öffentliche Telefonnetz;". 3. Dem § 9 wird folgender § 9a angefügt: „§ 9a Neue Märkte (1) Vorbehaltlich des ... 3. Dem § 9 wird folgender § 9a angefügt: „§ 9a Neue Märkte (1) Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes unterliegen neue ... 10, 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" durch die Angabe „§§ 9a , 10, 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" ersetzt. 29. § 132 wird wie ...
Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506, 941
Artikel 3 PTSRNG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9a wie folgt gefasst: „§ 9a (weggefallen)". 2. In § 3 ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9a wie folgt gefasst: „§ 9a (weggefallen)". 2. In § 3 wird die Nummer 12b aufgehoben. 3. ... 2. In § 3 wird die Nummer 12b aufgehoben. 3. § 9a wird aufgehoben. 4. § 112 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Anwendung." 6. In § 123 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 9a , 10, 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" durch die Wörter „§§ 10, ...
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