(1) 1Der Diensteanbieter, bei dem die Rufnummer für Premium-Dienste oder Kurzwahl-Sprachdienste eingerichtet ist, hat jede zeitabhängig abgerechnete Verbindung zu dieser nach 60 Minuten zu trennen. 2Dies gilt auch, wenn zu einer Rufnummer für Premium-Dienste oder für Kurzwahl-Sprachdienste weitervermittelt wurde.
(2) 1Von der Verpflichtung nach Absatz 1 kann abgewichen werden, wenn sich der Endnutzer vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Diensteanbieter durch ein geeignetes Verfahren legitimiert. 2Die Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur. 3Sie kann durch Verfügung die Einzelheiten der zulässigen Verfahren zur Verbindungstrennung festlegen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021) ... 1 oder 2 die dort genannte Preishöchstgrenze nicht einhält, 13g. entgegen § 66e Abs. 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Verbindung nicht oder nicht rechtzeitig trennt, ...
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 3 TelekRÄndG Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... § 66c Preisanzeige § 66d Preishöchstgrenzen § 66e Verbindungstrennung § 66f Anwählprogramme (Dialer) § 66g ... sind zurückzuzahlen." 3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 66l eingefügt: § 66a Preisangabe Wer gegenüber ... die allgemeine Entwicklung der Preise oder des Marktes dies erforderlich macht. § 66e Verbindungstrennung (1) Der Diensteanbieter, bei dem die Rufnummer für ... § 66d Abs. 2 Satz 2 und 3 verstoßen wurde, 4. nach Maßgabe des § 66e die zeitliche Obergrenze nicht eingehalten wurde, 5. Dialer entgegen § 66f Abs. 1 ... § 66l Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66k finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." ... 2 die dort genannte Preishöchstgrenze nicht einhält, 13g. entgegen § 66e Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Verbindung nicht oder nicht rechtzeitig ...
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236