§ 66j R-Gespräche
(1) 1Auf Grund von Telefonverbindungen, bei denen dem Angerufenen das Verbindungsentgelt in Rechnung gestellt wird (R-Gespräche), dürfen keine Zahlungen an den Anrufer erfolgen. 2Das Angebot von R-Gesprächsdiensten mit einer Zahlung an den Anrufer nach Satz 1 ist unzulässig.
(2) 1Die Bundesnetzagentur führt eine Sperr-Liste mit Rufnummern, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. 2Endkunden können ihren Anbieter von Telekommunikationsdiensten beauftragen, die Aufnahme ihrer Nummern in die Sperr-Liste unentgeltlich zu veranlassen. 3Eine Löschung von der Liste kann kostenpflichtig sein. 4Der Anbieter übermittelt den Endkundenwunsch sowie etwaig erforderliche Streichungen wegen Wegfalls der abgeleiteten Zuteilung. 5Die Bundesnetzagentur stellt die Sperr-Liste Anbietern von R-Gesprächsdiensten zum Abruf bereit.
Frühere Fassungen von § 66j TKG
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interne Verweise§ 66m TKG Umgehungsverbot (vom 10.05.2012) ... Vorschriften der §§ 66a bis 66l oder die auf Grund des § 45n Absatz 4 Nummer 1 im Rahmen einer Rechtsverordnung ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021) ... 66g Absatz 2 nicht sicherstellt, dass der Anrufende informiert wird, 13k. entgegen § 66j Absatz 1 Satz 2 R-Gesprächsdienste anbietet, 13l. entgegen § 66k Absatz 1 Satz 1 nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... § 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern § 66j R-Gespräche § 66k Rufnummernübermittlung § 66l ... Kunden zu erheben und aktuell zu halten." 67. Der bisherige § 66i wird § 66j . 68. Der bisherige § 66j wird § 66k und in Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils ... 67. Der bisherige § 66i wird § 66j. 68. Der bisherige § 66j wird § 66k und in Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Telefonnetz" durch ... „§ 66m Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66l oder die auf Grund des § 45n Absatz 4 Nummer 1 im Rahmen einer Rechtsverordnung ... 13k und die Angabe „§ 66i Abs. 1 Satz 2" wird durch die Wörter „§ 66j Absatz 1 Satz 2" ersetzt. hh) Die bisherige Nummer 13j wird durch die neuen ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 3 TelekRÄndG Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... § 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er Rufnummern § 66i R-Gespräche § 66j Rufnummernübermittlung § 66k ... sind zurückzuzahlen." 3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 66l eingefügt: § 66a Preisangabe Wer gegenüber ... entgegen § 66f Abs. 1 und 2 betrieben wurden, 6. nach Maßgabe des § 66i Abs. 1 Satz 2 R-Gesprächsdienste mit Zahlungen an den Anrufer angeboten werden oder ... mit Zahlungen an den Anrufer angeboten werden oder 7. nach Maßgabe des § 66i Abs. 2 ein Tag nach Eintrag in die Sperr-Liste ein R-Gespräch zum gesperrten Anschluss ... verlangen, der über eine dieser Rufnummern Dienstleistungen anbietet. § 66i R-Gespräche (1) Auf Grund von Telefonverbindungen, bei denen dem Angerufenen das ... § 66l Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66k finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." ... entgegen § 66f Abs. 1 Satz 1 einen Dialer einsetzt, 13i. entgegen § 66i Abs. 1 Satz 2 R-Gesprächsdienste anbietet, 13j. entgegen § 66j Abs. 1 Satz ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPostgesetz (PostG)
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 44 PostG Regulierungsbehörde ... vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) errichtete Behörde. Die §§ 66 bis 71, 74 bis 81, 83 und 84 des Telekommunikationsgesetzes gelten ...
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