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§ 10 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 10 Marktdefinition



(1) Die Bundesnetzagentur legt unter Berücksichtigung der Ziele des § 2 die sachlich und räumlich relevanten Telekommunikationsmärkte fest, die für eine Regulierung nach den Vorschriften dieses Teils in Betracht kommen.

(2) 1Für eine Regulierung nach diesem Teil kommen Märkte in Betracht, die durch beträchtliche und anhaltende strukturell oder rechtlich bedingte Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind, längerfristig nicht zu wirksamem Wettbewerb tendieren und auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts allein nicht ausreicht, um dem betreffenden Marktversagen entgegenzuwirken. 2Diese Märkte werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums bestimmt. 3Sie berücksichtigt dabei weitestgehend die Empfehlung in Bezug auf relevante Produkt- und Dienstmärkte, die die Kommission nach Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/140/EG (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 37) geändert worden ist, veröffentlicht, in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Leitlinien zur Marktanalyse und zur Bewertung beträchtlicher Marktmacht, die die Kommission nach Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2002/21/EG veröffentlicht, in ihrer jeweils geltenden Fassung.

(3) Das Ergebnis der Marktdefinition hat die Bundesnetzagentur der Kommission im Verfahren nach § 12 in den Fällen vorzulegen, in denen die Marktdefinition Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.



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Frühere Fassungen von § 10 TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 03.05.2012 BGBl. I S. 958
aktuell vorher 24.02.2007Artikel 2 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
vom 18.02.2007 BGBl. I S. 106
aktuellvor 24.02.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 TKG Grundsatz (vom 24.02.2007)
... den Vorschriften dieses Teils unterliegen Märkte, auf denen die Voraussetzungen des § 10 vorliegen und für die eine Marktanalyse nach § 11 ergeben hat, dass kein wirksamer ...
§ 11 TKG Marktanalyse (vom 10.05.2012)
... Bei den nach § 10 festgelegten, für eine Regulierung nach diesem Teil in Betracht kommenden Märkten ... über beträchtliche Marktmacht, so kann es auch auf einem benachbarten, nach § 10 Absatz 2 bestimmten relevanten Markt, dem zweiten Markt, als Unternehmen mit beträchtlicher ... Markt über beträchtliche Marktmacht, so kann es auch auf einem benachbarten, nach § 10 Abs. 2 bestimmten relevanten Markt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht angesehen ...
§ 12 TKG Konsultations- und Konsolidierungsverfahren (vom 10.11.2016)
... innerhalb einer festgesetzten Frist zu dem Entwurf der Ergebnisse nach den §§ 10 und 11 Stellung zu nehmen. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse werden von ... bei der eine Liste aller laufenden Konsultationen vorgehalten wird. (2) Wenn § 10 Abs. 3 und § 11 Absatz 4 eine Vorlage nach dieser Norm vorsehen und keine Ausnahme nach einer ... nach Absatz 1 stellt die Bundesnetzagentur den Entwurf der Ergebnisse nach den §§ 10 und 11 zusammen mit einer Begründung gleichzeitig der Kommission, dem GEREK und den ... Vor Ablauf eines Monats darf die Bundesnetzagentur Ergebnisse nach den §§ 10 und 11 nicht festlegen. 2. Die Bundesnetzagentur hat den Stellungnahmen der ... sie der Kommission. 3. Beinhaltet ein Entwurf nach den §§ 10 und 11 a) die Festlegung eines relevanten Marktes, der sich von jenen Märkten ... der Kommission und dem GEREK alle angenommenen endgültigen Maßnahmen, die unter § 10 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 fallen. (3) Ist die Bundesnetzagentur bei ...
§ 13 TKG Rechtsfolgen der Marktanalyse (vom 10.05.2012)
... 39 oder § 42 Abs. 4 Satz 3 ergehen mit den Ergebnissen der Verfahren nach den §§ 10 und 11 als einheitlicher ...
§ 14 TKG Überprüfung von Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung (vom 10.05.2012)
... Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass die Ergebnisse auf Grund der §§ 10 bis 12 nicht mehr den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen, finden die Regelungen der ... mehr den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen, finden die Regelungen der §§ 10 bis 13 entsprechende Anwendung. Hat sich die Empfehlung nach Artikel 15 Absatz 1 der ... nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 erhalten hat, die Entwürfe der Marktdefinition nach § 10 , der Marktanalyse nach § 11 und der Regulierungsverfügung innerhalb von zwei Jahren nach ... im Zusammenhang mit diesem Markt die Entwürfe der Marktdefinition nach § 10 , der Marktanalyse nach § 11 und der Regulierungsverfügung im Konsolidierungsverfahren ...
§ 15 TKG Verfahren bei sonstigen marktrelevanten Maßnahmen (vom 10.05.2012)
... in den Fällen der §§ 10 , 11 und 13 hat die Bundesnetzagentur bei allen Maßnahmen, die beträchtliche ...
§ 15a TKG Regulierungskonzepte und Antrag auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze der nächsten Generation (vom 10.05.2012)
... ihre grundsätzlichen Herangehensweisen und Methoden für die Marktdefinition nach § 10 , die Marktanalyse nach § 11 und die Regulierungsverfügungen für einen bestimmten, ...
§ 40 TKG Funktionelle Trennung (vom 10.05.2012)
... der Kommission über den Antrag führt die Bundesnetzagentur nach den §§ 10 und 11 eine koordinierte Analyse der Märkte durch, bei denen eine Verbindung zum ...
§ 123 TKG Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf nationaler Ebene (vom 04.07.2017)
... In den Fällen der §§ 10 , 11, 40, 41 und § 62 Absatz 2 Nummer 3 entscheidet die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit ...
§ 127 TKG Auskunftsverlangen (vom 12.12.2019)
... statistische Zwecke, 5. ein Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren nach den §§ 10 und 11, 6. Verfahren auf Erteilung von Nutzungsrechten und zur Überprüfung ...
§ 132 TKG Beschlusskammerentscheidungen (vom 10.11.2016)
... sind, ist in der Geschäftsordnung sicherzustellen, dass Festlegungen nach den §§ 10 und 11 durch die Präsidentenkammer ...
§ 150 TKG Übergangsvorschriften (vom 14.02.2020)
... Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455) und auf Lizenzen oder Frequenzen, die nach den §§ 10 , 11 und 47 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) zugeteilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 230 TKG Übergangsvorschriften (vom 29.06.2021)
... 202 und 212. (3) Festlegungen, die über Marktdefinitionen und -analysen nach §§ 10 und 11 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) getroffen worden sind, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... ersetzt und wird das Wort „Europäischen" gestrichen. 5. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „erstmals ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Bei den nach § 10 festgelegten, für eine Regulierung nach diesem Teil in Betracht kommenden Märkten ... über beträchtliche Marktmacht, so kann es auch auf einem benachbarten, nach § 10 Absatz 2 bestimmten relevanten Markt, dem zweiten Markt, als Unternehmen mit beträchtlicher ... nach Absatz 1 stellt die Bundesnetzagentur den Entwurf der Ergebnisse nach den §§ 10 und 11 zusammen mit einer Begründung gleichzeitig der Kommission, dem GEREK und den ... entsprechend. Vor Ablauf eines Monats darf die Bundesnetzagentur Ergebnisse nach den §§ 10 und 11 nicht festlegen." cc) In Nummer 2 Satz 1 werden vor dem Wort ... 3 wird wie folgt gefasst: „3. Beinhaltet ein Entwurf nach den §§ 10 und 11 a) die Festlegung eines relevanten Marktes, der sich von jenen Märkten ... der Kommission und dem GEREK alle angenommenen endgültigen Maßnahmen, die unter § 10 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 fallen." ff) Die bisherige Nummer 4 wird Absatz ... nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 erhalten hat, die Entwürfe der Marktdefinition nach § 10 , der Marktanalyse nach § 11 und der Regulierungsverfügung innerhalb von zwei Jahren nach ... im Zusammenhang mit diesem Markt die Entwürfe der Marktdefinition nach § 10 , der Marktanalyse nach § 11 und der Regulierungsverfügung im Konsolidierungsverfahren ... ihre grundsätzlichen Herangehensweisen und Methoden für die Marktdefinition nach § 10 , die Marktanalyse nach § 11 und die Regulierungsverfügungen für einen bestimmten, ... der Kommission über den Antrag führt die Bundesnetzagentur nach den §§ 10 und 11 eine koordinierte Analyse der Märkte durch, bei denen eine Verbindung zum ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „In den Fällen der §§ 10 , 11, 40, 41 und § 62 Absatz 2 Nummer 3 entscheidet die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... einen neuen Markt abweichend von Absatz 1 nach den Bestimmungen der §§ 9, 10 , 11 und 12 der Regulierung nach Teil 2 unterwerfen. Bei der Prüfung der ... entsprechend." 28. In § 123 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 10 , 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" durch die Angabe „§§ 9a, 10, 11, ... 10, 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" durch die Angabe „§§ 9a, 10 , 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" ersetzt. 29. § 132 wird wie folgt ... 4, 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 und Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1, 2 ...

Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506, 941
Artikel 3 PTSRNG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  6. In § 123 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 9a, 10 , 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" durch die Wörter „§§ 10, 11, ... 9a, 10, 11, 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 Nr. 3" durch die Wörter „§§ 10 , 11, 61 Absatz 3 und § 62 Absatz 2 Nummer 3" ersetzt. 7. § 149 Absatz 1 ...