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§ 92 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 92 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 92 TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 03.05.2012 BGBl. I S. 958

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 92 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen". q) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 (weggefallen)". r) Nach der ... q) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 (weggefallen)". r) Nach der Angabe zu § 109 wird folgende Angabe ... und Identifizierungsgeräte unterstützen," eingefügt. 82. § 92 wird aufgehoben. 83. § 93 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...