Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... folgende Angaben eingefügt: „§ 47a Schlichtung § 47b Abweichende Vereinbarungen". g) Die Angabe zu § 116 wird wie folgt ... unterrichten." 14. Nach § 47 werden die folgenden §§ 47a und 47b eingefügt: „§ 47a Schlichtung (1) Der Teilnehmer kann im ... in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht. § 47b Abweichende Vereinbarungen Von den Vorschriften dieses Teils darf, soweit nicht ein ...
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