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Zitierungen von § 123b TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123b TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 TKG Konsultations- und Konsolidierungsverfahren (vom 10.11.2016)
... das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden hiervon. § 123b Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. Vor Ablauf eines Monats darf die Bundesnetzagentur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union § 123b Bereitstellung von Informationen". u) Nach der Angabe zu § 138 wird folgende ... Kommission, das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden hiervon. § 123b Absatz 3 und 4 gilt entsprechend. Vor Ablauf eines Monats darf die Bundesnetzagentur Ergebnisse ... eingefügt. 99. Nach § 123 werden die folgenden §§ 123a und 123b eingefügt: „§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der ... zu halten, so teilt sie dies der Kommission unter Angabe ihrer Gründe mit. § 123b Bereitstellung von Informationen (1) Die Bundesnetzagentur stellt der Kommission auf ...
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