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Zitierungen von § 12 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 TKG Marktdefinition (vom 10.05.2012)
... Das Ergebnis der Marktdefinition hat die Bundesnetzagentur der Kommission im Verfahren nach § 12 in den Fällen vorzulegen, in denen die Marktdefinition Auswirkungen auf den Handel zwischen ...
§ 11 TKG Marktanalyse (vom 10.05.2012)
... beträchtliche Marktmacht verfügen, sind der Kommission im Verfahren nach § 12 vorzulegen, sofern sie Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten ...
§ 13 TKG Rechtsfolgen der Marktanalyse (vom 10.05.2012)
... beibehält oder widerruft (Regulierungsverfügung), gilt das Verfahren nach § 12 Absatz 1 und Absatz 3 entsprechend, sofern die Maßnahme beträchtliche Auswirkungen auf ... Auswirkungen auf den betreffenden Markt hat. Das Verfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 gilt entsprechend, sofern die Maßnahme ... 1 und 2 kann die Bundesnetzagentur zusammen mit dem oder im Anschluss an das Verfahren nach § 12 durchführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Verpflichtungen nach ... mit beträchtlicher Marktmacht zu erfüllen haben. Das Verfahren nach § 12 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. Das Verfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und ... Verfahren nach § 12 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. Das Verfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 gilt entsprechend, sofern keine Ausnahme nach einer ... 2002/21/EG erlässt. (4) Teilt die Kommission innerhalb der Frist nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 Satz 3 der Bundesnetzagentur und dem GEREK mit, warum sie der Auffassung ist, ... nach den Absätzen 1 und 3 oder nach § 15 erneut ein Konsultationsverfahren nach § 12 Absatz 1 durchzuführen, so verlängert sich die Frist nach Satz 1 entsprechend.  ...
§ 14 TKG Überprüfung von Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung (vom 10.05.2012)
... bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass die Ergebnisse auf Grund der §§ 10 bis 12 nicht mehr den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen, finden die Regelungen der ... den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen, finden die Regelungen der §§ 10 bis 13 entsprechende Anwendung. Hat sich die Empfehlung nach Artikel 15 Absatz 1 der ... geändert, sind bei Märkten, zu denen die Kommission keine vorherige Vorlage nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 erhalten hat, die Entwürfe der Marktdefinition nach § 10, der ... nach Verabschiedung der Änderung der Empfehlung im Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 vorzulegen. (2) Außer in den Fällen des Absatzes ... nach § 11 und der Regulierungsverfügung im Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 vor. Die Bundesnetzagentur kann diese Frist ausnahmsweise um bis zu ... der Marktanalyse und der Regulierungsverfügung im Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 innerhalb von sechs Monaten vor, nachdem das GEREK mit seiner Unterstützung ...
§ 15 TKG Verfahren bei sonstigen marktrelevanten Maßnahmen (vom 10.05.2012)
... Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben, vor einer Entscheidung das Verfahren nach § 12 Abs. 1 durchzuführen, soweit dies gesetzlich nicht anders geregelt ist. § 12 ... 12 Abs. 1 durchzuführen, soweit dies gesetzlich nicht anders geregelt ist. § 12 Absatz 3 gilt ...
§ 15a TKG Regulierungskonzepte und Antrag auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze der nächsten Generation (vom 10.05.2012)
... nach den Absätzen 1 und 2 gilt das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 1 und 2 entsprechend. (4) Auf Antrag eines Betreibers ... Festlegungen nach diesem Teil gilt das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 1 und Absatz 2 ...
§ 50 TKG Zugangsberechtigungssysteme (vom 24.02.2007)
... werden. Für das Verfahren nach Satz 1 gelten die §§ 11 bis 14 Abs. 1 entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 überprüft die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... festlegt." d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... beibehält oder widerruft (Regulierungsverfügung), gilt das Verfahren nach § 12 Absatz 1 und Absatz 3 entsprechend, sofern die Maßnahme beträchtliche Auswirkungen auf ... beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt hat. Das Verfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 gilt entsprechend, sofern die Maßnahme ... 3 und wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 12 Abs. 1, 2 Nr. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 und 3" ... die Angabe „§ 12 Abs. 1, 2 Nr. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 und 3" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... bb) Folgender Satz wird angefügt: „Das Verfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 gilt entsprechend, sofern keine Ausnahme nach einer ... 4 eingefügt: „(4) Teilt die Kommission innerhalb der Frist nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 Satz 3 der Bundesnetzagentur und dem GEREK mit, warum sie der Auffassung ist, ... nach den Absätzen 1 und 3 oder nach § 15 erneut ein Konsultationsverfahren nach § 12 Absatz 1 durchzuführen, so verlängert sich die Frist nach Satz 1 entsprechend.  ... geändert, sind bei Märkten, zu denen die Kommission keine vorherige Vorlage nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 erhalten hat, die Entwürfe der Marktdefinition nach § 10, der ... nach Verabschiedung der Änderung der Empfehlung im Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 vorzulegen." c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... nach § 11 und der Regulierungsverfügung im Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 vor. Die Bundesnetzagentur kann diese Frist ausnahmsweise um bis zu drei weitere ... der Marktanalyse und der Regulierungsverfügung im Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 innerhalb von sechs Monaten vor, nachdem das GEREK mit seiner Unterstützung ... 10. Dem § 15 wird folgender Satz angefügt: „§ 12 Absatz 3 gilt entsprechend." 11. Nach § 15 wird folgender § 15a ... nach den Absätzen 1 und 2 gilt das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 1 und 2 entsprechend. (4) Auf Antrag eines Betreibers öffentlicher ... Festlegungen nach diesem Teil gilt das Konsultations- und Konsolidierungsverfahren nach § 12 Absatz 1 und Absatz 2 entsprechend." 12. In § 16 wird das Wort ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... einen neuen Markt abweichend von Absatz 1 nach den Bestimmungen der §§ 9, 10, 11 und 12 der Regulierung nach Teil 2 unterwerfen. Bei der Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit ... 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 und Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 und Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2, Nr. 2 Satz 1, Nr. 3 Satz 1, 2 und 4 und Nr. ...

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2473; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 1 DigiNetzG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  k) Die bisherigen Nummern 33a und 33b werden Nummern 33b und 33c. 3. § 12 Absatz 2 Nummer 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Zieht die Bundesnetzagentur ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 273 9. ZustAnpV Telekommunikationsgesetz (vom 08.11.2006)
...  1. In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 117 und in § 12 Abs. 2 Nr. 3 Satz 5, § 52 Abs. 3, § 110 Abs. 4 Satz 5, § 112 Abs. 3 Satz 1, § ...