Tools:
Update via:
Zitierungen von § 32 TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 TKG Standardangebot (vom 10.05.2012)
... angegriffen werden. Für die Regulierung der Entgelte gelten die §§ 27 bis 37. (5) Sofern eine Zugangsleistung bereits Gegenstand einer ...
§ 25 TKG Anordnungen durch die Bundesnetzagentur (vom 10.05.2012)
... verknüpfen. Hinsichtlich der festzulegenden Entgelte gelten die §§ 27 bis 38. (6) Sind sowohl Bedingungen einer Zugangsvereinbarung streitig als ...
§ 31 TKG Entgeltgenehmigung (vom 10.05.2012)
... auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder 2. auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen Maßgrößen für ... die Summe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung und der Aufwendungen nach § 32 Absatz 2 nicht überschreiten. (2) Abweichend von Absatz 1 genehmigt die ... Fall von Satz 1 Nummer 2 gilt bei der Anwendung kostenorientierter Vorgehensweisen § 32 Absatz 2 und 3 entsprechend. Ein Vorgehen nach Satz 1 Nummer 2 ist besonders zu ...
§ 33 TKG Price-Cap-Verfahren (vom 10.05.2012)
... des Ausgangsentgeltniveaus zu den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 Absatz 1 zu berücksichtigen. (5) Bei der Vorgabe der Maßgrößen ...
§ 39 TKG Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (vom 10.05.2012)
... Marktes zu rechnen ist. Im Falle einer Genehmigungspflicht gelten die §§ 31 bis 37 entsprechend. Dabei dürfen Entgelte für Endnutzerleistungen nicht nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... für Netze der nächsten Generation". e) Die Angaben zu den §§ 32 bis 34 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 32 Kosten der ... den §§ 32 bis 34 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 32 Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung § 33 Price-Cap-Verfahren ... b) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 23. Der bisherige § 32 wird § 31 und wird wie folgt gefasst: „§ 31 Entgeltgenehmigung ... auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder 2. auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen Maßgrößen für ... die Summe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung und der Aufwendungen nach § 32 Absatz 2 nicht überschreiten. (2) Abweichend von Absatz 1 genehmigt die ... Im Fall von Satz 1 Nummer 2 gilt bei der Anwendung kostenorientierter Vorgehensweisen § 32 Absatz 2 und 3 entsprechend. Ein Vorgehen nach Satz 1 Nummer 2 ist besonders zu begründen. ... innerhalb von zwei Wochen entscheiden." 24. Der bisherige § 31 wird § 32 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 32 Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung". b) Absatz 1 wird aufgehoben. ... 33 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. ... b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2" durch die Angabe „§ 32 Absatz 1" ersetzt. 26. Der bisherige § 33 wird § 34 und wird wie folgt ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 32 Nr. 1 in Verbindung mit § 33" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 32 Nr. 1" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt und ... 1 Satz 2" eingefügt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt und ... 36 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2 und § 34" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und ... 1 Nummer 2 und § 33" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 32 Nr. 1" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" und werden die ... Angabe „Abs. 2" gestrichen. bb) In Satz 4 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 31 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1, 2, 3 und 4, den §§ 32 , 33 Abs. 4 und 5 Satz 2, § 34 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 6, § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6833/v97064.htm