Zitierungen von § 58 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4515
§ 1 BNetzA BGebV-FreqZut Erhebung von Gebühren
... Leistungen und für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die §§ 52 bis 60 des ...
Anlage BNetzA BGebV-FreqZut (zu § 2) Gebührenverzeichnis
... für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die §§ 52 bis 60 des Telekommunikationsgesetzes, die vorsätzlich begangen oder trotz erfolgter ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  § 54 Frequenznutzung". k) Die Angaben zu den §§ 57 bis 59 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 57 Frequenzzuteilung ... Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und sicherheitsrelevante Funkanwendungen § 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender ... und deren Eingriffsmöglichkeiten bleiben unberührt." 55. § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung ... unberührt." 55. § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender ...


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