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Zitierungen von § 145 TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 145 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 142 TKG Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2021)
... der Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz, mit Ausnahme der Gebühren und Auslagen nach § 145 , durch die Besondere Gebührenverordnung nach § 22 Absatz 4 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 17 VSBGEG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... nach § 32 Absatz 3 und 5 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes." 3. § 145 wird wie folgt gefasst: „§ 145 Kosten von außergerichtlichen ... 3. § 145 wird wie folgt gefasst: „§ 145 Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren Für die ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 21, 24, 30, 39, 40, 41 Abs. 1 oder § 42 Abs. 4 Satz 3" ersetzt. 30. § 145 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 45 Abs. 3 Nr. ...
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2473; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 12 DigiNetzG Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... der Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz, mit Ausnahme der Gebühren und Auslagen nach § 145 , durch die Besondere Gebührenverordnung nach § 22 Absatz 4 des ...
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 2 FuAGEG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... worden ist." 3. In § 146 Satz 3 werden die Wörter „ § 145 Satz 3 gilt entsprechend" durch die Wörter „auf die Bestimmung des Wertes der Streitfrage ...
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