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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWiTWidAnO k.a.Abk.)
II.
Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) übertrage ich der unter I. genannten Behörde die Vertretung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, soweit sie nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist. In besonderen Fällen, insbesondere bei Angelegenheiten der Behördenleiter, behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
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